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   OLG Köln, 11.06.2018 - 2 VA (Not) 8/17   

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OLG Köln, 11.06.2018 - 2 VA (Not) 8/17 (https://dejure.org/2018,57318)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.06.2018 - 2 VA (Not) 8/17 (https://dejure.org/2018,57318)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juni 2018 - 2 VA (Not) 8/17 (https://dejure.org/2018,57318)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.05.2016 - 1 BvR 2230/15

    Partielle Nichtanwendung von § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. im Bereich der

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2018 - 2 VA (Not) 8/17
    Dabei schließt der Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 20 Abs. 2 GG) es aus, dass die Gerichte Befugnisse beanspruchen, die die Verfassung dem Gesetzgeber übertragen hat, indem sie sich aus der Rolle des Normanwenders in die einer normsetzenden Instanz begeben und damit der Bindung an Recht und Gesetz entziehen (vgl. etwa BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.5.2016 - 1 BvR 2230/15 und 1 BvR 2231/15, in: NJW-RR 2016, 1366 ff. m.w.N.).

    Im Hinblick auf die dargestellten Besonderheiten des vorliegenden Falles wird gemäß §§ 111 b Abs. 1, 111 d BNotO i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO die Berufung zugelassen, zumal die Rechtsfortbildung vornehmlich den obersten Bundesgerichten obliegt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.5.2016 - 1 BvR 2230/15 und 1 BvR 2231/15, in: NJW-RR 2016, 1366 ff. m.w.N.).

  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 50/11

    Kein Ausschluss jeder außerordentlichen Kündigung eines Vertrages über eine

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2018 - 2 VA (Not) 8/17
    Deshalb setzt auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (etwa Urteil vom 7.12.2011 - IV ZR 50/11, in: NJW 2012, 376 ff. m.w.N.) eine teleologische Reduktion eine verdeckte Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes voraus.
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2018 - 2 VA (Not) 8/17
    Anderenfalls würde das Gericht, das eine solche Gesetzesanwendung vornimmt, der rechtspolitischen Entscheidung des demokratisch legitimierten Gesetzgebers vorgreifen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.1.2005 - 2 BvR 167/02, in: BVerfGE 112, 164 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 01.02.2012 - 8 C 24.11

    Altersdiskriminierung; berufliche Anforderungen; Beruf; Berufsausübung;

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2018 - 2 VA (Not) 8/17
    Schließlich verstößt die gesetzliche Regelung in § 6 Abs. 1 Satz 2 BNotO oder deren Anwendung auf den Fall der Klägerin auch nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das u.a. eine Diskriminierung aufgrund des Alters verbietet, weil die Festlegung eines Höchstalters für die erstmalige Bestellung zum Notar nach dem Vorstehenden objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist, das auch für die Klägerin gilt, so dass die Ablehnung ihrer Bewerbung anders als in dem Fall, welcher der klägerseits in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 1.2.2012 - 8 C 24/11, in: BVerwGE 141, 385 ff.) zugrunde lag, gemäß § 10 AGG zulässig ist.
  • BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvR 2473/10

    Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) eines Rechtsanwalts durch

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2018 - 2 VA (Not) 8/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (etwa Beschluss vom 19.8.2011 - 1 BvR 2473/10, 1 BvR 2474/10, in: AnwBl. 2011, 867 ff. m.w.N.) ergibt sich aus der grundsätzlichen Vermutung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes das Gebot, ein Gesetz im Zweifel verfassungskonform auszulegen.
  • BGH, 23.11.2015 - NotZ(Brfg) 2/15

    Notarstellenbesetzungsverfahren: Erfüllung der allgemeinen Erfahrungszeit im

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2018 - 2 VA (Not) 8/17
    Der auf Verpflichtung des Beklagten zur Besetzung einer der am 15.5.2017 für den Amtsgerichtsbezirk Recklinghausen ausgeschriebenen Notarstellen mit der Klägerin gerichtete Hauptantrag ist schon deshalb unbegründet, weil nach der Bundesnotarordnung kein Anspruch auf Bestellung zum Notar besteht, sondern die Landesjustizverwaltung vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen die Auswahlentscheidung zu treffen hat, so dass selbst bei einer rechtswidrigen Auswahlentscheidung nur eine Aufhebung des angefochtenen Bescheids und die Verurteilung zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verlangt werden könnte (vgl. BGH, Urteil vom 23.11.2015 - NotZ (Brfg) 2/15, in: BGHZ 208, 39 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 30.01.2008 - 1 BvR 76/08

    Anwendung der Altersgrenze des § 6 Abs 1 S 2 BNotO bei Bewerbung eines badischen

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2018 - 2 VA (Not) 8/17
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die gesetzliche Regelung bestehen grundsätzlich nicht (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.1.2008 - 1 BvR 76/08, in: NJW 2008, 1212 f.).
  • OLG Frankfurt, 12.04.2012 - 1 Not 7/11

    Notarrecht: Verfassungsgemäßheit der Regelung des § 6 Abs. 2 Nr. 2 BNotO a.F.

    Auszug aus OLG Köln, 11.06.2018 - 2 VA (Not) 8/17
    Die gemäß § 111 b BNotO i.V.m. §§ 40, 42 Abs. 1, 68 VwGO statthafte (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 12.4.2012 - 1 Not 7/11, abrufbar bei juris) und auch ansonsten zulässige, insbesondere frist- und formgerecht erhobene Klage hat in der Sache keinen Erfolg, da die Entscheidung des Beklagten, die Bewerbung der Klägerin für eine der ausgeschriebenen Notarstellen abzulehnen, verfahrensfehlerfrei getroffen wurde und auch in der Sache nicht zu beanstanden ist, so dass die Klägerin keine Übertragung der Notarstelle entsprechend ihrem Hauptantrag und auch keine Neubescheidung entsprechend ihrem Hilfsantrag verlangen kann.
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